Zitat von Eva im Beitrag #8
J Stadttauben sind rechtlich gesehen ausgesetzte Haustiere.
Stimmt so nicht.Stadttauben gelten als Wildtiere.
Hallo Jasmin,
wenn du einen Landhandel/Tierfachhandel bei dir hast,kannst du dort Taubenfutter kaufen,auch in kleinen Portionsmengen. Tierarzt würde ich dir auf jeden Fallempfehlen,auch um abzuklären,ob neben den äußeren Verletzungen noch irgendwas parasitäres/bakteriologisches vorliegt. Und falls die Taube zu schwer verletzt ist, kann Einschläfern auch einfach tiergerechter sein. Mit einem zerstörten Flugapparat ist ein Wiederauswildern schlichtweg Tierquälerei.
Gruß,
MIchael